1. Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee (Familiengericht) vom 29. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Vater.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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