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2002
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluss vom 10.09.2002
1 W 244/02
Normen:
FGG
§
20
Abs.
1
;
BGB
§
1836
;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 320
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen
87 T 169/02
AG Berlin-Neukölln, - Vorinstanzaktenzeichen 50 XVII B 787
Beschwerderecht des Nachlassgläubigers bei Festsetzung einer Betreuervergütung
KG,
Beschluss
vom 10.09.2002
- Aktenzeichen 1 W 244/02
DRsp Nr. 2004/19503
Beschwerderecht des Nachlassgläubigers bei Festsetzung einer Betreuervergütung
Ein Nachlassgläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Festsetzung einer Vergütung zu Gunsten des Betreuers aus dem Nachlass.
Normenkette:
FGG
§
20
Abs.
1
;
BGB
§
1836
;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen
87 T 169/02
Vorinstanz: AG Berlin-Neukölln, - Vorinstanzaktenzeichen 50 XVII B 787
Fundstellen
KGReport-Berlin 2003, 320
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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