Auf die Beschwerde der Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jülich vom 04.05.2021 -
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt(§ 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG).
I.
Der Antragsteller ist der leibliche Vater des Kindes A, geb. am xx.xx.20218; die Kindeseltern waren nicht verheiratet. Vorliegend hat er Umgänge begehrt, wobei die Kindesmutter zunächst Umgang als solchen nicht verweigert, sich aber gegen unbegleitete Übernachtungskontakte ausgesprochen hatte.
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