Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 22.06.2020 - Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 220 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen zu 46 % die Antragsgegnerin und zu 54 % der Antragsteller.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen zu 83 % die Antragsgegnerin und zu 17 % der Antragsteller.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 15.842,64 €.
I.
Die Antragstellerin wendet sich nach Teilrücknahme der Beschwerde noch gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt in ihrem Scheidungsverbundverfahren.
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