Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 23.02.2021 (Az.
Die Kindesmutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind A, geb. am xx.xx.2015, auf den Kindesvater im Wege der einstweiligen Anordnung.
Die Ehe der Kindeseltern wurde durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 29.05.2018 (Az.
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