Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 23. März 2021 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Mutter und der Vater sind die zunächst gemeinsam sorgeberechtigten, seit Anfang 2018 dauerhaft voneinander getrennt lebenden Eltern des zwölfjährigen B... und des achtjährigen K... P.... Beide Kinder wurden nach der Trennung der Eltern zunächst im Wechselmodell, anschließend im erweiterten Wochenendumgang betreut. Mittlerweile werden die Kinder nahezu ausschließlich durch die Mutter betreut.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|