Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Hersfeld vom 9.11.2023 dahingehend abgeändert, dass der erstinstanzliche Verfahrenswert auf 48.540 € (28.800 € für die Scheidung und 19.740 € für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben einander am XX.XX.2012 geheiratet. Aus der Ehe sind drei noch minderjährige Kinder hervorgegangen. Bezüglich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung Ende 2022 haben die Eheleute angegeben, dass sie über mtl. netto 3.000 € bzw. 1.700 € sowie über Vermögen von 251.000 € und 186.000 € verfügt haben. Während der Ehezeit haben die Ehegatten insgesamt 14 dem Versorgungsausgleich unterfallende Anrechte erworben. Die Ehe ist durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Hersfeld vom 9.11.2023 geschieden worden; zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt worden.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|