Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 19. November 2008 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Ziffer II. des Tenors) abgeändert.
Von dem Versicherungskonto Nummer 13 161137 M 039 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung B... wird eine Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 360,44 €, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31. März 2008, auf das Versicherungskonto Nummer 13 300540 D 565 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung R... übertragen.
Ferner wird von dem Versicherungskonto Nummer 13 161137 M 039 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung B... eine Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 14,03 €, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31. März 2008, auf das Versicherungskonto Nummer 13 300540 D 565 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung R... übertragen.
Der Monatsbetrag der zu übertragenden Anwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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