Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin für die Zeit ab November 2008 zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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