Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 06.12.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.067,42 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Wegen des Sachverhaltes und der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 06.12.2016 (Bl. 141 ff. d. A.) Bezug genommen. Gegen diesen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde des Antragsgegners.
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