Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 26.02.2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld vom 09.02.2015 (34 F 1424/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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