I. Der 1957 geborene Beteiligte zu 1, die 1959 geborene L. und die 1961 geborene S. sind die Kinder der Beteiligten zu 2 aus ihrer ersten, im Jahr 1962 geschiedenen Ehe. Die Schwestern L. und S. wurden 1961 bzw. 1962 von einem Ehepaar US-amerikanischer Staatsangehörigkeit an Kindes statt angenommen. Der Beteiligte zu 1 wuchs in mehreren Heimen auf und stand bis zu seiner Volljährigkeit unter Vormundschaft.
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