Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wangen im Allgäu vom 12. April 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu Händen ihres gesetzlichen Vertreters beginnend ab 1. April 2017 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 179 EUR zu zahlen. Der Unterhalt ist jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus fällig.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
2.Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz tragen die Antragsgegnerin zu 45 % und die Antragstellerin zu 55 %. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
5.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.144,00 EUR festgesetzt.
A.
Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|