1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 8. Januar 2007 - 40 F 318/05 S - teilweise unter Ziffer 3. dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt wird, an die Antragsgegnerin Nachehelichenunterhalt in Höhe von 397 EUR monatlich zu zahlen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Antragsteller 55 % und die Antragsgegnerin 45 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsteller 82 % und die Antragsgegnerin 18 %.
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