Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14. November 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet zurückgewiesen wird.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die weitere Beteiligte zu 4 zu tragen.
Wert: 2.000 €
I.
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