Der Wert der Beschwerde wird auf 1.156,80 € festgesetzt.Der Wert der Anschlussbeschwerde wird auf 384 € (273 - 241 = 32 € . 12 = 384 €) festgesetzt.
II.Dem Antragsteller wird zur Verteidigung gegen die Beschwerde ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. aus D. bewilligt.
Der Antrag des Antragsgegners, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - N. vom 01.12.2014 (zum Verfahrenskostenhilfeantrag erster Instanz) wird zurückgewiesen.
III.
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