Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen das Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 18.11.2009 wird zurückgewiesen.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Der Antragsgegner ist als nicht leistungsfähig anzusehen, um über die titulierten Beträge hinaus Kindesunterhalt für die beiden Söhne zahlen zu können.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|