I. Auf die Berufung der Antragstellerin wird Ziff. 2 des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 07.12.2007 (
1) Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von 3.423,- EUR monatlich ab 15.04.2008 und in Höhe von 2.840,- EUR monatlich ab Januar 2010 im Voraus zu zahlen.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu 30% und der Antragsgegner zu 70%.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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