Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - R. vom 22. Februar 2010 wird dieser geändert und der Antragsgegnerin für einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt in Höhe von 563,44 € Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Ihr wird Rechtsanwalt O. aus B. zu den Bedingungen eines in R. ansässigen Anwaltes beigeordnet.
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