1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - xxx abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens (einschließlich der der zunächst verklagten Susanne Seidel außergerichtlich entstandenen Kosten) zu tragen.
3. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Zahlung von Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens beträgt 469,00 EUR.
In Abänderung des Streitwertbeschlusses des Amtsgerichts-Familiengericht - xxx im Urteil vom xxx wird der erstinstanzliche Gebührenstreitwert auf 469,00 EUR festgesetzt.
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