I. Der am 24. April 1927 geborene Antragsteller war Lebenszeitbeamter bei der Bundesanstalt für Arbeit (im folgenden BAA). Seit Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand mit Ablauf des 31. August 1989 bezieht er Pension. Er war bereits in erster Ehe verheiratet. Bei Scheidung dieser Ehe mit seit 31. August 1984 rechtskräftigem Urteil wurden - bezogen auf die Ehezeit vom 1. August 1959 bis 30. September 1983 - für seine erste Ehefrau zu Lasten seiner beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften 1.342,09 DM monatliche Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Seine geschiedene Frau bezieht seit 1. April 1994 Rente. Seine Pension wird seither um einen gemäß §
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