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2004
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.01.2004
5 WF 230/03
Normen:
KostO
§
100
Abs.
3
S. 1 ;
BGB
§
1361b
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 230
OLGReport-Frankfurt 2004, 148
Vorinstanzen:
AG Offenbach am Main, vom 02.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
311 F 335/03
Bemessung des Streitwerts für die Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens
OLG Frankfurt/Main,
Beschluss
vom 28.01.2004
- Aktenzeichen 5 WF 230/03
DRsp Nr. 2005/3868
Bemessung des Streitwerts für die Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens
Der Streitwert für die Zuweisung der ehelichen Wohnung während des Getrenntlebens ist nach dem einjährigen Mietwert zu bestimmen.
Normenkette:
KostO
§
100
Abs.
3
S. 1 ;
BGB
§
1361b
;
Vorinstanz: AG Offenbach am Main, vom 02.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
311 F 335/03
Fundstellen
FamRZ 2005, 230
OLGReport-Frankfurt 2004, 148
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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