Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 15. Juli 2014 aufgehoben.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück vom 13. Mai 2014 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem weiteren Beteiligten zu 1 auferlegt.
Beschwerdewert: 2.376 €
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