Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 21.11.2016 dahingehend abgeändert, dass der Kindesmutter im Rahmen der ihr mit jenem Beschluss bewilligten Verfahrenskostenhilfe Rechtsanwältin [...] mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Verfahrensbevollmächtigte ihre Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk hat, nur bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts am Wohnsitz der Kindesmutter erstattungsfähig sind.
I.
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