Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 20. Januar 2010 - 21 F 2//10 UG - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I. Die Beteiligten zu 1. und 2., die nicht miteinander verheiratet waren oder sind, sind die Eltern des am . Januar 2006 geborenen Kindes C., das seit der Trennung der Kindeseltern im Jahr 2008 im Haushalt der Kindesmutter lebt und von dieser betreut wird.
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