1. Die Rechtsfrage, ob bei behinderten Kindern, die im Haushalt der Eltern wohnen, tagsüber jedoch in einer Werkstatt für Behinderte betreut werden, neben dem einzeln zu beziffernden Aufwand für die Werkstatt ein weiterer behinderungsbedingter Mehrbedarf aufgrund von Mehraufwendungen der Eltern pauschal berücksichtigt werden kann, ist bereits höchstrichterlich entschieden und hat daher keine grundsätzliche Bedeutung.2. Der maßgebliche Behindertenpauschbetrag (§ 33 b Abs. 1 bis 3EStG) kann als Anhalt für den behinderungsbedingten Mehrbedarf dienen, sofern seitens des Stpfl. kein Einzelnachweis erfolgt.
Die Beschwerde ist unzulässig. Der Beklagte und Beschwerdeführer (Beklagter) hat eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Lexikon des Unterhaltsrechts" abrufen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.