Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die weitere Beteiligte zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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