1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - J... vom 23.02.2017 wird als unzulässig verworfen.
2. Die Kindesmutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die miteinander verheirateten Eltern des am 27.04.2003 geborenen DN.... Der Kindesvater ist polnischer Staatsangehöriger, die Kindesmutter besitzt die polnische oder die ukrainische Staatsangehörigkeit. Sie leben seit Jahren getrennt und in Polen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Nach polnischem Recht stand den Eltern das Sorgerecht für das Kind DN... gemeinsam zu.
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