Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Februar 2009 wird aufgehoben.
Der Antrag vom 14. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.000,- Euro.
I.
A ist das ehelich geborene Kind der Verfahrensbeteiligten zu 1. und 2. Diese leben getrennt.
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