Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Düsseldorf vom 22.06.2017 wird auf ihre, der Kindesmutter, Kosten zurückgewiesen.
II.Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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