Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden der am 31. August 2017 erlassene Beschluss über die Versagung von Verfahrenskostenhilfe sowie der in gleicher Sache am 20. September 2017 erlassene Nichtabhilfebeschluss des Amtsgericht Pankow/Weißensee -
Gebühren werden nicht erhoben; Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet.
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