I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 6. Januar 2016 - Az.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 3.021,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. November 2011 zu zahlen.
Der weitergehende Zahlungsantrag des Antragstellers und die weitergehende Beschwerde werden zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz haben der Antragsteller zu 92 % und die Antragsgegnerin zu 8 % zu tragen. Die Kosten des Beschwerderechtszuges haben der Antragsteller zu 39 % und die Antragsgegnerin zu 61 % zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.951,63 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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