Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 24.02.2017 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.010 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 19.5.1993 die Ehe miteinander geschlossen und sind auf den im November 2015 zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Wesel vom 24.2.2017 - insoweit rechtskräftig - geschieden worden.
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