Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.5.2017 in Ziffer 1 und 2 abgeändert und neu gefasst wie folgt:
1.Es wird festgestellt, dass der Beteiligte T... J... J..., geboren am ..., nicht der Vater des Kindes S... H... T... J..., geboren am ..., ist.
2.Die Gerichtskosten und Auslagen erster Instanz tragen die Beteiligten T.. J... Johnson und Y... N... J... jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
II. III.
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