1.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Wesel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.
3.
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