Der Beteiligte zu 1) ist jugoslawischer Staatsangehöriger aus dem Kosovo. Er beabsichtigt, die am 18.09.1977 in Frankreich geborene deutsche Staatsangehörige R aus Münster zu heiraten. Diese war in erster Ehe mit dem im Kosovo geborenen jugoslawischen Staatsangehörigen Herrn M verheiratet. Ihre am 15.08.1997 in Osnabrück geschlossene Ehe ist durch das seit dem 01.07.2002 rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Osnabrück geschieden worden.
Nach Anmeldung der Eheschließung hat der Beteiligte zu 1) am 14.08.2002 zur Niederschrift des Standesbeamten des Standesamtes Münster beantragt, ihm Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu erteilen, da sein Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstelle.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|