Die Anschlussrechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. November 2014 wird zurückgewiesen.
Auf die Rechtsbeschwerden beider Ehegatten wird der vorbezeichnete Beschluss aufgehoben, soweit der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 5. Februar 2014 betreffend den Ausgleich der Versorgung des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 4 (NRW.BANK) abgeändert worden ist.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|