1. Der Antrag der Kindesmutter vom 9. November 2021 auf Entpflichtung des Verfahrensbeistandes wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 29. April 2021 (Aktenzeichen
Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt
I.
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