FG Düsseldorf - Urteil vom 20.01.2010 7 K 2493/08 Kg
Normen:
EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2b; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1 Satz 1; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. d); VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76 Abs. 2; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 77 Abs. 2 Buchst. a); VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 79 Abs. 3; VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10;
Beamter mit Wohnsitz in den Niederlanden - Erwerbstätigkeit des Ehegatten im Wohnsitzstaat; Kindergeld; Anspruchskonkurrenz; Wohnsitz; Niederlande; Erwerbstätigkeit; Ehegatte; Ermessensentscheidung - Anspruchskonkurrenz zwischen zwei EU-Staaten
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 7 K 2493/08 Kg
DRsp Nr. 2010/8525
Beamter mit Wohnsitz in den Niederlanden - Erwerbstätigkeit des Ehegatten im Wohnsitzstaat; Kindergeld; Anspruchskonkurrenz; Wohnsitz; Niederlande; Erwerbstätigkeit; Ehegatte; Ermessensentscheidung - Anspruchskonkurrenz zwischen zwei EU-Staaten
1. Der inländische Kindergeldanspruch eines deutschen (Ruhestands-)Beamten mit Familienwohnsitz in den Niederlanden, dessen Ehefrau eine nichtselbständige Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat ausübt, ruht nur in dem Umfang, in dem im Wohnsitzstaat Familienleistungen aufgrund der Erfüllung aller Voraussetzungen für die Auszahlung - einschließlich der erforderlichen Antragstellung - tatsächlich geschuldet werden.2. Bei der Befugnis nach § 76 Abs. 2 VO Nr. 1408/71, eine Anrechnung so vornehmen zu können, als ob Leistungen im Wohnland gewährt worden wären, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.
Tenor
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