Auf die Beschwerde des Kindes wird der am 10.1.2017 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Olpe teilweise abgeändert.
Als Vormund wird statt des Kreisjugendamtes Q die Schwester des Kindes, Frau N, geboren ##.##.1998, derzeit wohnhaft Q, bestimmt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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