Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 10.02.2021 - Az.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
I.
Die beschwerdeführende Mutter wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags, das Verfahren über den Umgang des Vaters ihres Sohnes mit seinem Kind bis zum Ende der SARS-CoV-2-Pandemie auszusetzen.
Im Anhörungstermin vom 17.02.2020 im Verfahren erklärten sich die Eltern damit einverstanden, dass die zuständige Richterin das Kind im Hort aufsucht und es dort zum Umgangsantrag seines Vaters persönlich anhört und in dem Zusammenhang auch mit der Klassen- und Schulleitung spricht.
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