Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nettetal vom 12.01.2017 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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