Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meldorf vom 04.12.2009 wird dieser Beschluss aufgehoben.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 € festgesetzt (2 x 1000,00 + 4 x 750,00).
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