I. Der im Alter von 70 Jahren kinderlos verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Seine Ehefrau hatte zwei Söhne mit in die im Jahr 1952 geschlossene Ehe gebracht, den 1948 geborenen Beteiligten zu 1 und den 1950 geborenen Beteiligten zu 2. Diese wuchsen im Haushalt ihrer Mutter und des Erblassers auf. Die Beteiligte zu 3 ist eine Schwester, die Beteiligte zu 4 die einzige Tochter einer weiteren Schwester des Erblassers.
Anfang 1974 hatten die Eheleute gemeinsam zu Miteigentum je zur Hälfte ein Hausgrundstück erworben, das ihr wesentliches Vermögen bildete. Am 5.8.1974 errichteten sie ein notarielles gemeinschaftliches Testament, in dem im wesentlichen folgendes bestimmt ist:
Ich, der Ehemann bestimme zu meiner alleinigen und ausschließlichen Erbin meine Ehefrau...
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