AUG
FNA: 319-11-4
Fassung vom: 23.05.2011
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl. I S. 3424 vom 10.08.2021

Auslandsunterhaltsgesetz - Inhaltsverzeichnis

AUG ( Auslandsunterhaltsgesetz )

FNA : 319-11-4

Fassung vom 23.05.2011

Inkrafttreten der Fassung: 18.06.2011

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3424)

Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften § 3 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Zentrale Behörde § 4 Zentrale Behörde § 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde § 6 Unterstützung durch das Jugendamt Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen § 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration § 8 Inhalt und Form des Antrages § 9 Umfang der Vorprüfung § 10 Übersetzung des Antrages § 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde § 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen § 13 Übersetzung des Antrages § 14 Inhalt und Form des Antrages § 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde