I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Döbeln vom 30.08.2011 -
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Vers.-Nr. ., zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 7,0166 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Vers.-Nr. ., bezogen auf den 31.08.2010, übertragen.
Im Übrigen bleibt der angefochtene Beschluss unberührt.
II. Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.500,00 EUR festgesetzt.
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