Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. November 2011 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdegegenstands: bis 3.000 €
I.
Die Parteien streiten über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eines in der irischen Sozialversicherung erworbenen Rentenanrechts.
Der am 23. Juli 1943 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die am 8. November 1941 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) schlossen am 23. April 1976 die Ehe.
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