Auf die Berufung des Klägers wird das am 05. Oktober 2007 verkündete Urteil der Zivilkammer 26 des Landgerichts Berlin teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.328,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 28.121,05 EUR seit dem 23.09.2004 und aus 1.207,08 EUR seit dem 22.11.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug haben der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10 zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszug werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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