Die Beschwerde des Landratsamts Ostalbkreis - Jugendamt - gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall vom 08.09.2021 wird mit der Maßgabe
zurückgewiesen ,
dass der Verbleib des Kindes ... bei der Pflegefamilie ... so lange angeordnet wird, bis eine Aufnahme des Kindes zusammen mit der Mutter ... in der Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt ... oder in einer Mutter-Kind-Abteilung einer anderen Justizvollzugsanstalt sichergestellt ist oder die Haft der Kindesmutter unterbrochen oder beendet wird.
2.Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... bewilligt.
Beschwerdewert: 2.000,00 €
I.
Die Beteiligte zu 2 - die Kindesmutter - befindet sich seit März 2021 in der Justizvollzugsanstalt .... Sie verbüßt dort eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren. Mit einer Entlassung ist Mitte 2022 oder früher zu rechnen.
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