Die Beschwerde des Angenommenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom wird zurückgewiesen.
Der Angenommene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens und der Wert des Verfahrens erster Instanz werden auf je 5.000 € festgesetzt.
I.
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